Die Palette der angebotenen
Leistungen reicht von der Ebene des FNP/Landschaftsplanes über UVP-pflichtige
Vorhaben, konzeptuelle Planungen, Planfeststellungen, Einzelgenehmigungen
bis hin zur oft folgenden Ausführung von Bauvorhaben.
In der für uns maßgeblichen
Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOIA) werden die angebotenen
Leistungsbilder durch die folgenden Paragraphen beschrieben:
§15 (Freianlagen)
§40 (Bebauungsplan)
§45bis 50 (Landschaftsplanerische Leistungen)
§55 (Ingenieurbauwerke)
Die für landespflegerische
Leistungen und den Wasserbau erforderlichen Planvorlageberechtigungen sind
selbstverständlich vorhanden.
Landschaftsplanung
- der Fachbeitrag Naturschutz
zum Flächennutzungsplan |
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| Gewässerentwicklung,
Gewässerunterhaltung, Renaturierungsplanung und Betreuung der
Umsetzung |
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| Rekultivierungen,
Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP), Umweltverträglichkeitsstudien
(UVS), FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen |
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| Grünordnungsplanung
- in Rheinland-Pfalz lange Zeit genannt "Landespflegerischer
Planungsbeitrag zum Bebauungsplan", inzwischen allgemein "Fachbeitrag
Naturschutz". |
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| Bebauungsplanung,
Dorferneuerungsplanung |
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