Leistungen

Die Palette der angebotenen Leistungen reicht von der Ebene des FNP/Landschaftsplanes über UVP-pflichtige Vorhaben, konzeptuelle Planungen, Planfeststellungen, Einzelgenehmigungen bis hin zur oft folgenden Ausführung von Bauvorhaben.

In der für uns maßgeblichen Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOIA) werden die angebotenen Leistungsbilder durch die folgenden Paragraphen beschrieben:

§15 (Freianlagen)
§40 (Bebauungsplan)
§45bis 50 (Landschaftsplanerische Leistungen)
§55 (Ingenieurbauwerke)


Die für landespflegerische Leistungen und den Wasserbau erforderlichen Planvorlageberechtigungen sind selbstverständlich vorhanden.


Landschaftsplanung - der Fachbeitrag Naturschutz
zum Flächennutzungsplan
Gewässerentwicklung, Gewässerunterhaltung, Renaturierungsplanung und Betreuung der Umsetzung
Rekultivierungen, Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP), Umweltverträglichkeitsstudien (UVS), FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen
Grünordnungsplanung - in Rheinland-Pfalz lange Zeit genannt "Landespflegerischer Planungsbeitrag zum Bebauungsplan", inzwischen allgemein "Fachbeitrag Naturschutz".
Bebauungsplanung, Dorferneuerungsplanung